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Förderung für Solarstrom, Speicher und Wallbox

Förderung entscheidet selten darüber, ob sich eine Anlage lohnt – sie verbessert eine Rechnung, die vorher schon tragfähig sein sollte. Hier steht, was tatsächlich existiert, mit Träger, Förderart und amtlicher Quelle. Beträge nennen wir nur, wenn sie in der Quelle belegt sind.

Letzte redaktionelle Prüfung der Programme: 24.08.2026

Diese Übersicht ist kein vollständiges Förderverzeichnis. Aufgenommen wird nur, was an der amtlichen Quelle geprüft wurde. Besonders auf kommunaler Ebene gibt es weitere Programme – prüfen Sie zusätzlich die Seiten Ihrer Stadt, Ihres Landkreises und Ihres Energieversorgers.

Bundesweite Regelungen und Programme

  • KreditaktuellPV + Speicher

    KfW 270 – Erneuerbare Energien Standard

    KfW · Bundesweit

    Zinsgünstiger Kredit für Kauf und Errichtung von Photovoltaikanlagen sowie Stromspeichern. Der Zinssatz wird individuell nach Bonität, Besicherung und Laufzeit festgelegt; die KfW nennt daher keinen festen Satz. Der Antrag läuft über die Hausbank, nicht direkt bei der KfW.

    Förderumfang
    in der Quelle nicht pauschal beziffert – siehe Programmseite
    Für wen
    Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen
    Zur amtlichen Programmseite →Quelle: KfW, Produktseite Erneuerbare Energien Standard (270) · geprüft am 24.08.2026
  • VergütungaktuellPhotovoltaikanlage

    EEG-Einspeisevergütung für Solarstrom

    Bundesnetzagentur (Veröffentlichung der Fördersätze) · Bundesweit

    Für eingespeisten Solarstrom besteht ein gesetzlicher Vergütungsanspruch. Die geltenden Sätze in Cent je Kilowattstunde hängen vom Monat der Inbetriebnahme, der Anlagengröße und der Vergütungsart ab und werden laufend degressiv angepasst. Wir geben hier bewusst keinen Cent-Wert an, weil er sich fortlaufend ändert – die aktuelle amtliche Tabelle steht bei der Bundesnetzagentur.

    Förderumfang
    in der Quelle nicht pauschal beziffert – siehe Programmseite
    Für wen
    Betreiber von PV-Anlagen mit Netzeinspeisung
    Zur amtlichen Programmseite →Quelle: Bundesnetzagentur, EEG-Fördersätze · geprüft am 24.08.2026
  • VergütungaktuellPhotovoltaikanlage

    Solarspitzengesetz – keine Vergütung in Stunden negativer Strompreise

    Gesetzgeber (Bund) · Bundesweit

    Für PV-Anlagen über 2 kW, die ab dem 25.02.2025 in Betrieb gehen, entfällt die EEG-Vergütung in Stunden mit negativen Börsenstrompreisen. Als Ausgleich verlängert sich der Förderzeitraum. Die frühere Stufenregelung wurde durch eine einheitliche Ein-Stunden-Regelung ersetzt. Praktische Folge für die Planung: Eigenverbrauch und Speicher gewinnen gegenüber reiner Einspeisung an Bedeutung.

    Förderumfang
    in der Quelle nicht pauschal beziffert – siehe Programmseite
    Für wen
    PV-Anlagen über 2 kW mit Inbetriebnahme ab 25.02.2025
    Gültig ab
    25.02.2025
    Zur amtlichen Programmseite →Quelle: Clearingstelle EEG|KWKG, Überblick Solarspitzengesetz · geprüft am 24.08.2026
  • ZuschussaktuellWallbox

    Laden in und an Mehrparteienhäusern

    Bundesministerium für Verkehr (BMV) · Bundesweit

    Zuschussprogramm für Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern, gestartet im April 2026 auf Grundlage der Förderrichtlinie vom 16.03.2026. Die Förderhöhe je Ladepunkt ergibt sich aus der Richtlinie; belegt ist bislang nur das Gesamtvolumen des Programms.

    Förderumfang
    Programmvolumen 500 Mio. Euro (Angabe des Ministeriums)
    Für wen
    Eigentümergemeinschaften, Vermieter, Mieter in Mehrparteienhäusern
    Gültig ab
    01.04.2026
    Zur amtlichen Programmseite →Quelle: BMV, Programmseite Laden im Mehrparteienhaus · geprüft am 24.08.2026

Steuerliche Rahmenbedingungen

  • Steuerliche RegelungaktuellPV + Speicher

    Nullsteuersatz auf PV-Anlagen (§ 12 Abs. 3 UStG)

    Bundesministerium der Finanzen · Bundesweit

    Lieferung und Installation begünstigter Photovoltaikanlagen einschließlich Stromspeicher unterliegen einem Umsatzsteuersatz von 0 Prozent. Angebote werden dadurch brutto wie netto ausgewiesen. Welche Anlagen begünstigt sind, erläutert das Bundesfinanzministerium in seinen FAQ.

    Förderumfang
    0 % Umsatzsteuer auf Lieferung und Installation
    Für wen
    Käufer begünstigter PV-Anlagen inkl. Speicher und Zubehör
    Gültig ab
    01.01.2023
    Zur amtlichen Programmseite →Quelle: Bundesministerium der Finanzen, FAQ Photovoltaikanlagen · geprüft am 24.08.2026
  • Steuerliche RegelungaktuellPhotovoltaikanlage

    Ertragsteuerbefreiung für kleine PV-Anlagen (§ 3 Nr. 72 EStG)

    Bundesministerium der Finanzen · Bundesweit

    Einnahmen aus dem Betrieb kleiner Photovoltaikanlagen sind einkommensteuerfrei. Maßgeblich sind Leistungsgrenzen je Gebäude und Einheit sowie eine Obergrenze pro Steuerpflichtigem. Die genaue Anwendung im Einzelfall gehört in die Steuerberatung; die Rechtsgrundlage und amtliche Auslegung stehen im Anwendungserlass.

    Förderumfang
    in der Quelle nicht pauschal beziffert – siehe Programmseite
    Für wen
    Betreiber von PV-Anlagen innerhalb der gesetzlichen Leistungsgrenzen
    Gültig ab
    01.01.2022
    Zur amtlichen Programmseite →Quelle: Bundesfinanzministerium, Amtliches Einkommensteuer-Handbuch, Anhang 27a · geprüft am 24.08.2026

Förderungen der Bundesländer

  • ZuschussaktuellPV + SpeicherRegionales Programm

    SolarPLUS Berlin

    Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe / IBB Business Team · Berlin

    Zuschussprogramm des Landes Berlin für Photovoltaik, Stromspeicher und begleitende Maßnahmen wie die Erneuerung des Zählerschranks. Das Programm wurde zum 08.01.2026 neu aufgelegt. Die einzelnen Pauschalen stehen in den Programmunterlagen.

    Förderumfang
    Programmvolumen 2026: 13 Mio. Euro (Angabe der Senatsverwaltung)
    Für wen
    Eigentümer und Gebäudeeigentümergemeinschaften in Berlin
    Gültig ab
    08.01.2026
    Zur amtlichen Programmseite →Quelle: IBB Business Team, Programmseite SolarPLUS · geprüft am 24.08.2026
  • ZuschussaktuellPV + SpeicherRegionales Programm

    progres.nrw – Programmbereich Klimaschutztechnik

    Land Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung Arnsberg · Nordrhein-Westfalen

    Landesförderung für Klimaschutztechnik, unter anderem für Photovoltaik und Stromspeicher. Maßgeblich ist die Förderrichtlinie vom 30.01.2026; die Fördersätze sind dort je Fördergegenstand einzeln geregelt.

    Förderumfang
    in der Quelle nicht pauschal beziffert – siehe Programmseite
    Für wen
    Privatpersonen und weitere Antragsberechtigte nach Richtlinie
    Gültig ab
    30.01.2026
    Zur amtlichen Programmseite →Quelle: Bezirksregierung Arnsberg, Förderrichtlinie progres.nrw Klimaschutztechnik · geprüft am 24.08.2026
  • KreditaktuellPV + SpeicherRegionales Programm

    SAB-Sachsenkredit Energie und Speicher

    Sächsische Aufbaubank · Sachsen

    Kredit der Sächsischen Aufbaubank für Photovoltaik und Stromspeicher, kombiniert mit einem Tilgungszuschuss. Konditionen und Antragsweg stehen auf der Produktseite der SAB.

    Förderumfang
    Kredit mit Tilgungszuschuss von bis zu 20 Prozent (Angabe der SAB)
    Für wen
    Privatpersonen in Sachsen
    Zur amtlichen Programmseite →Quelle: Sächsische Aufbaubank, Produktseite Energie und Speicher · geprüft am 24.08.2026
  • KreditaktuellPV + SpeicherRegionales Programm

    Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik

    L-Bank Baden-Württemberg · Baden-Württemberg

    Förderdarlehen der L-Bank für Photovoltaikanlagen und Speicher, kombinierbar mit der EEG-Einspeisevergütung. Antrag über die Hausbank.

    Förderumfang
    in der Quelle nicht pauschal beziffert – siehe Programmseite
    Für wen
    Privatpersonen in Baden-Württemberg
    Zur amtlichen Programmseite →Quelle: Service-BW, Leistungsbeschreibung Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik · geprüft am 24.08.2026

Kommunale Förderprogramme

  • ZuschussaktuellBalkonkraftwerkRegionales Programm

    München – Förderung von Steckersolargeräten

    Landeshauptstadt München · München (Bayern)

    Die Stadt München fördert Steckersolargeräte im Rahmen ihres Förderprogramms klimaneutrale Gebäude. Der Leitfaden 2026 beschreibt Voraussetzungen und Antragsweg; die Fördersumme ergibt sich aus dem jeweils gültigen Leitfaden.

    Förderumfang
    in der Quelle nicht pauschal beziffert – siehe Programmseite
    Für wen
    Haushalte in München nach Förderprogramm klimaneutrale Gebäude
    Zur amtlichen Programmseite →Quelle: Landeshauptstadt München, Förderprogramm klimaneutrale Gebäude · geprüft am 24.08.2026
  • ZuschussaktuellPhotovoltaikanlageRegionales Programm

    Stuttgart – Förderrichtlinie Solaroffensive

    Landeshauptstadt Stuttgart · Stuttgart (Baden-Württemberg)

    Zuschussprogramm der Stadt Stuttgart für Photovoltaik. Maßgeblich ist die Fassung der Förderrichtlinie ab dem 01.05.2026, in der Fördergegenstände und Sätze aufgeführt sind.

    Förderumfang
    in der Quelle nicht pauschal beziffert – siehe Programmseite
    Für wen
    Antragsberechtigte nach städtischer Richtlinie in Stuttgart
    Gültig ab
    01.05.2026
    Zur amtlichen Programmseite →Quelle: Landeshauptstadt Stuttgart, Förderrichtlinie Solaroffensive · geprüft am 24.08.2026

Beendete Programme

Diese Programme werden weiterhin häufig gesucht, sind aber nicht mehr beantragbar. Wir lassen sie sichtbar, damit veraltete Ratgeberangaben nicht zu vergeblichen Anträgen führen.

  • ZuschussbeendetPV + Elektromobilität

    KfW 442 – Solarstrom für Elektroautos

    KfW · Bundesweit

    Der Zuschuss für die Kombination aus PV-Anlage, Speicher und Wallbox ist beendet. Die KfW weist auf der Produktseite ausdrücklich darauf hin, dass er nicht mehr beantragt werden kann. Neue Mittel wurden nicht bereitgestellt.

    Förderumfang
    in der Quelle nicht pauschal beziffert – siehe Programmseite
    Für wen
    frühere Antragsberechtigte: selbstnutzende Eigentümer mit Elektroauto

    Das Programm wird weiterhin häufig gesucht. Der Eintrag bleibt, damit klar ist, dass es keine Antragsmöglichkeit mehr gibt.

    Zur amtlichen Programmseite →Quelle: KfW, Produktseite Solarstrom für Elektroautos (442) · geprüft am 24.08.2026
  • ZuschussbeendetBalkonkraftwerkRegionales Programm

    Zuschuss für Balkonkraftwerke in Sachsen

    Sächsische Aufbaubank · Sachsen

    Der sächsische Zuschuss für Steckersolargeräte ist für Eigentümerinnen und Eigentümer ausgelaufen. Die SAB weist dies auf der Programmseite aus. Wer in Sachsen ein Balkonkraftwerk plant, sollte stattdessen kommunale Programme prüfen.

    Förderumfang
    in der Quelle nicht pauschal beziffert – siehe Programmseite
    Für wen
    frühere Antragsberechtigte in Sachsen

    Häufig gesuchtes Programm. Der Eintrag verhindert, dass veraltete Ratgeberangaben zu einem vergeblichen Antrag führen.

    Zur amtlichen Programmseite →Quelle: Sächsische Aufbaubank, Programmseite Balkonkraftwerke · geprüft am 24.08.2026