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Themenüberblick

Balkonkraftwerk

Fachredaktion Solar-Fachberater · zuletzt fachlich geprüft am 13.8.2026 · 5 Min. Lesezeit

Das Wichtigste zuerst

Ein Balkonkraftwerk ist ein Steckersolargerät, das über eine gewöhnliche Steckdose einspeist und den Grundverbrauch im Haushalt senkt. Seit dem Solarpaket I gelten 800 VA Wechselrichter-Scheinleistung und 2.000 Wp Modulleistung als Grenze für das vereinfachte Verfahren.

  • Registrierung ausschliesslich im Marktstammdatenregister; eine separate Anmeldung beim Netzbetreiber ist für Steckersolargeräte nicht mehr erforderlich.
  • 800 W eingespeiste Leistung deckt den Grundverbrauch eines Haushalts weitgehend ab - typisch sind 700 bis 800 kWh im Jahr an einem Südbalkon.
  • Wirtschaftlich wirkt nur der Anteil, der zeitgleich im Haushalt verbraucht wird; Überschuss wird ohne Vergütung ins Netz abgegeben.

Einstiege in dieses Thema

Formalitäten

Was vor und nach der Inbetriebnahme zu erledigen ist.

Größer denken

Wenn ein Steckersolargerät nicht mehr ausreicht.

Die geltenden Grenzwerte

Grenzwerte für das vereinfachte Verfahren
MerkmalWertBedeutung
Wechselrichter-Scheinleistung800 VAObergrenze der eingespeisten Leistung im vereinfachten Verfahren
Modulleistung2.000 WpSumme der angeschlossenen Module
RegistrierungMarktstammdatenregisterinnerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme

Werte nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in der Fassung des Solarpakets I, in Kraft seit 16.05.2024.

Die beiden Grenzen greifen unterschiedlich: 800 VA begrenzen, was der Wechselrichter ins Hausnetz abgeben darf, 2.000 Wp begrenzen, wie viel Modulleistung davor hängen darf. Eine Überbelegung der Module ist damit ausdrücklich erlaubt und meist sinnvoll - sie verlängert die Zeit, in der der Wechselrichter seine Nennleistung überhaupt erreicht.

Welcher Ertrag realistisch ist

Ein Steckersolargerät mit 800 W Einspeiseleistung liefert an einem unverschatteten Südbalkon in Deutschland grob 700 bis 800 kWh im Jahr. Senkrecht am Geländer montierte Module liegen darunter, aufgeständerte Module auf Flachdach oder Terrasse darüber - die Neigung wirkt hier stärker als bei einer Dachanlage, weil die Fläche klein und die Ausrichtung selten optimal ist.

Entscheidend für die Ersparnis ist der Grundverbrauch: Kühlgeräte, Router, Standby und Umwälzpumpen laufen dauerhaft und nehmen die erzeugte Leistung in der Regel vollständig auf. Was darüber hinaus erzeugt wird, fliesst ohne Vergütung ins Netz.

Was die Anlage technisch ausmacht

Module
Ein bis vier Standardmodule oder kompakte Leichtbaumodule fürs Geländer. Für Balkonbrüstungen ist das Gewicht je Modul das entscheidende Kriterium.
Wechselrichter
Begrenzt die abgegebene Leistung auf 800 VA und muss über eine Netz- und Anlagenschutz-Funktion nach VDE-AR-N 4105 verfügen. Diese Angabe gehört ins Datenblatt.
Anschluss
Schuko oder Wieland-Einspeisesteckdose. Der VDE hat die Duldung des Schuko-Steckers für Steckersolargeräte erklärt; welche Variante im Einzelfall verlangt wird, entscheidet die Elektroinstallation vor Ort.
Befestigung
Muss zu Untergrund und Windlast passen. Bei Mietwohnungen und Wohnungseigentum ist die Art der Befestigung häufig der Punkt, der zustimmungspflichtig ist - nicht die Anlage selbst.

Balkonkraftwerk oder Dachanlage?

Für ein Balkonkraftwerk spricht

  • Geringe Investition und kein Eingriff in die Hausinstallation.
  • Auch als Mieter umsetzbar und beim Umzug mitnehmbar.
  • Registrierung im Marktstammdatenregister genügt.
  • Deckt den dauerhaften Grundverbrauch spürbar ab.

Für eine Dachanlage spricht

  • Deckt nur einen kleinen Teil des Jahresverbrauchs.
  • Kein sinnvoller Speicherbetrieb und keine Vergütung für Überschuss.
  • Ertrag pro Modul ist bei senkrechter Montage deutlich geringer.
  • Wärmepumpe oder E-Auto lassen sich damit nicht bedienen.

Annahmen und Datengrundlage

Jeder Rechenwert liegt offen. Redaktionelle Auslegungsregeln sind als solche gekennzeichnet.

Grenzwerte für Steckersolargeräte (Balkonkraftwerk)
800 VA Wechselrichter-Scheinleistung, 2.000 Wp Modulleistung
belegt

Bis zu diesen Werten gilt das vereinfachte Verfahren für Steckersolargeräte.

Quelle: Erneuerbare-Energien-Gesetz i. d. F. des Solarpakets I (in Kraft seit 16.05.2024) · Stand 13.8.2026

Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister
innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme
belegt

Gilt auch für Steckersolargeräte. Die zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt für Steckersolargeräte.

Quelle: Bundesnetzagentur, Marktstammdatenregister · Stand 13.8.2026

Spezifischer Jahresertrag (Süddach, geneigt, Deutschland)
900–1.100 kWh/kWp
belegt

Standortabhängig: Norddeutschland eher am unteren, Süddeutschland eher am oberen Rand.

Quelle: PVGIS, Photovoltaic Geographical Information System der Europäischen Kommission (JRC) · Stand 13.8.2026

Ertragsfaktor nach Ausrichtung (Süd = 1,00)
Süd 1,00 · Südost/Südwest 0,95 · Ost/West 0,86 · Nord 0,62
belegt

Bandbreite je Standort und Verschattung; die Werte sind Mittelwerte einer PVGIS-Auswertung für geneigte Dächer.

Quelle: PVGIS (JRC), Auswertung nach Azimut · Stand 13.8.2026

Umsatzsteuer auf Lieferung und Installation kleiner PV-Anlagen
0 %
belegt

Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp einschliesslich Speicher, seit 01.01.2023.

Quelle: § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) · Stand 13.8.2026

Häufige Fragen

Darf ich als Mieter ein Balkonkraftwerk installieren?

Steckersolargeräte gehören seit 2024 zu den privilegierten Maßnahmen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Die Zustimmung darf nicht grundlos verweigert werden, über die Art der Befestigung und der Ausführung ist aber weiter zu entscheiden. Ein Gespräch mit Vermietung oder Verwaltung vor dem Kauf spart Aufwand.

Brauche ich einen neuen Zähler?

Für den Betrieb ist kein Zählerwechsel im Voraus nötig. Rückwärtslaufende alte Ferrariszähler werden im Rahmen des ohnehin laufenden Zählerwechsels durch den Messstellenbetreiber ersetzt. Ein Betrieb ist bis dahin zulässig.

Sind zwei Balkonkraftwerke an einem Zähler erlaubt?

Die Grenzwerte gelten pro Anschluss und nicht pro Gerät. Zwei Geräte hinter demselben Zähler summieren sich - über 800 VA Einspeiseleistung greift das vereinfachte Verfahren nicht mehr.

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