Ratgeber
Balkonkraftwerk anmelden: nur ein Register, ein Monat Zeit
Fachredaktion Solar-Fachberater · zuletzt fachlich geprüft am 13.8.2026 · 4 Min. Lesezeit
Kurzantwort
Ein Balkonkraftwerk muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Die frühere zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt für Steckersolargeräte; der Netzbetreiber wird über das Register informiert.
- Registrierung ist kostenlos und online möglich.
- Benötigt werden Standort, Inbetriebnahmedatum, Modulleistung in kWp und Wechselrichterleistung.
- Der Zählernummer-Eintrag verknüpft die Anlage mit deinem Anschluss.
Der Ablauf in fünf Schritten
- 1
Gerät in Betrieb nehmen
Die Registrierung erfolgt nach der Inbetriebnahme. Notiere das Datum - es ist ein Pflichtfeld im Register.
- 2
Benutzerkonto im Marktstammdatenregister anlegen
Die Registrierung läuft über das Portal der Bundesnetzagentur. Sie ist kostenlos; Anbieter, die dafür Geld verlangen, sind nicht erforderlich.
- 3
Anlagenbetreiber erfassen
Als natürliche Person mit Name und Adresse. Ein Unternehmen wird nur eingetragen, wenn die Anlage tatsächlich gewerblich betrieben wird.
- 4
Einheit „Stromerzeugung Solar“ anlegen
Hier werden Standort, Inbetriebnahmedatum, Bruttoleistung der Module in kW, Wechselrichterleistung und die Zählernummer eingetragen. Die Anlage wird als Steckersolargerät gekennzeichnet.
- 5
Bestätigung sichern
Nach dem Absenden erhältst du eine Registrierungsnummer. Speichere sie zusammen mit den Datenblättern - bei Zählerwechsel oder Umzug ist sie der Nachweis.
Was seit dem Solarpaket I entfällt
- Die separate Anmeldung des Steckersolargeräts beim Netzbetreiber.
- Das Warten auf einen Zählerwechsel vor der Inbetriebnahme.
- Der Nachweis einer speziellen Einspeisesteckdose als Voraussetzung der Anmeldung.
Diese Angaben solltest du bereitlegen
| Angabe | Woher |
|---|---|
| Inbetriebnahmedatum | eigene Notiz |
| Bruttoleistung der Module in kW | Modul-Datenblatt, Summe aller Module |
| Wechselrichterleistung in kW | Datenblatt des Wechselrichters |
| Zählernummer | Stromzähler bzw. Jahresabrechnung |
| Standort der Anlage | eigene Adresse, ggf. mit Flurstück bei Freiflächenmontage |
Zustimmung von Vermietung oder Eigentümergemeinschaft
Seit 2024 zählen Steckersolargeräte im Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu den privilegierten Maßnahmen. Die Zustimmung darf nicht grundlos verweigert werden; über die konkrete Ausführung - insbesondere die Befestigung an Geländer oder Fassade - wird weiterhin entschieden.
Praktisch bedeutet das: Die Anlage selbst ist kaum angreifbar, die Montageart schon. Ein kurzer schriftlicher Hinweis mit Angabe von Modulanzahl, Gewicht und Befestigungsart vor dem Kauf verhindert die meisten Konflikte.
Annahmen und Datengrundlage
Jeder Rechenwert liegt offen. Redaktionelle Auslegungsregeln sind als solche gekennzeichnet.
- Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister
- innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme belegt
- Grenzwerte für Steckersolargeräte (Balkonkraftwerk)
- 800 VA Wechselrichter-Scheinleistung, 2.000 Wp Modulleistung belegt
Gilt auch für Steckersolargeräte. Die zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt für Steckersolargeräte.
Quelle: Bundesnetzagentur, Marktstammdatenregister · Stand 13.8.2026
Bis zu diesen Werten gilt das vereinfachte Verfahren für Steckersolargeräte.
Quelle: Erneuerbare-Energien-Gesetz i. d. F. des Solarpakets I (in Kraft seit 16.05.2024) · Stand 13.8.2026
Häufige Fragen
Wie lange habe ich für die Registrierung Zeit?
Einen Monat ab Inbetriebnahme. Die Frist gilt auch für Steckersolargeräte und unabhängig davon, ob der Zähler schon getauscht wurde.
Kostet die Anmeldung etwas?
Nein. Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist kostenlos und erfolgt direkt beim Portal der Bundesnetzagentur. Kostenpflichtige Vermittlungsangebote sind nicht erforderlich.
Muss ich den Netzbetreiber trotzdem informieren?
Für Steckersolargeräte ist keine separate Anmeldung erforderlich. Der Netzbetreiber erhält die Daten über das Marktstammdatenregister. Für eine Dachanlage gilt das nicht - dort erfolgt die Anmeldung vor der Installation über einen Fachbetrieb.
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Wir melden uns, wenn sich zu diesem Thema etwas Belegbares ändert - Vorgaben, Förderung oder Rechenannahmen. In der Regel einmal pro Woche. Bei besonders wichtigen Änderungen kann zusätzlich eine Sonderinformation erfolgen.
Quellen
- MarktstammdatenregisterBundesnetzagentur · abgerufen am 13.8.2026
- Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV)Bundesministerium der Justiz · abgerufen am 13.8.2026
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (Fassung des Solarpakets I)Bundesministerium der Justiz · abgerufen am 13.8.2026