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Ratgeber

Balkonkraftwerk anmelden: nur ein Register, ein Monat Zeit

Fachredaktion Solar-Fachberater · zuletzt fachlich geprüft am 13.8.2026 · 4 Min. Lesezeit

Kurzantwort

Ein Balkonkraftwerk muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Die frühere zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt für Steckersolargeräte; der Netzbetreiber wird über das Register informiert.

  • Registrierung ist kostenlos und online möglich.
  • Benötigt werden Standort, Inbetriebnahmedatum, Modulleistung in kWp und Wechselrichterleistung.
  • Der Zählernummer-Eintrag verknüpft die Anlage mit deinem Anschluss.

Der Ablauf in fünf Schritten

  1. 1

    Gerät in Betrieb nehmen

    Die Registrierung erfolgt nach der Inbetriebnahme. Notiere das Datum - es ist ein Pflichtfeld im Register.

  2. 2

    Benutzerkonto im Marktstammdatenregister anlegen

    Die Registrierung läuft über das Portal der Bundesnetzagentur. Sie ist kostenlos; Anbieter, die dafür Geld verlangen, sind nicht erforderlich.

  3. 3

    Anlagenbetreiber erfassen

    Als natürliche Person mit Name und Adresse. Ein Unternehmen wird nur eingetragen, wenn die Anlage tatsächlich gewerblich betrieben wird.

  4. 4

    Einheit „Stromerzeugung Solar“ anlegen

    Hier werden Standort, Inbetriebnahmedatum, Bruttoleistung der Module in kW, Wechselrichterleistung und die Zählernummer eingetragen. Die Anlage wird als Steckersolargerät gekennzeichnet.

  5. 5

    Bestätigung sichern

    Nach dem Absenden erhältst du eine Registrierungsnummer. Speichere sie zusammen mit den Datenblättern - bei Zählerwechsel oder Umzug ist sie der Nachweis.

Was seit dem Solarpaket I entfällt

  • Die separate Anmeldung des Steckersolargeräts beim Netzbetreiber.
  • Das Warten auf einen Zählerwechsel vor der Inbetriebnahme.
  • Der Nachweis einer speziellen Einspeisesteckdose als Voraussetzung der Anmeldung.

Diese Angaben solltest du bereitlegen

Benötigte Daten für die Registrierung
AngabeWoher
Inbetriebnahmedatumeigene Notiz
Bruttoleistung der Module in kWModul-Datenblatt, Summe aller Module
Wechselrichterleistung in kWDatenblatt des Wechselrichters
ZählernummerStromzähler bzw. Jahresabrechnung
Standort der Anlageeigene Adresse, ggf. mit Flurstück bei Freiflächenmontage

Zustimmung von Vermietung oder Eigentümergemeinschaft

Seit 2024 zählen Steckersolargeräte im Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu den privilegierten Maßnahmen. Die Zustimmung darf nicht grundlos verweigert werden; über die konkrete Ausführung - insbesondere die Befestigung an Geländer oder Fassade - wird weiterhin entschieden.

Praktisch bedeutet das: Die Anlage selbst ist kaum angreifbar, die Montageart schon. Ein kurzer schriftlicher Hinweis mit Angabe von Modulanzahl, Gewicht und Befestigungsart vor dem Kauf verhindert die meisten Konflikte.

Annahmen und Datengrundlage

Jeder Rechenwert liegt offen. Redaktionelle Auslegungsregeln sind als solche gekennzeichnet.

Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister
innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme
belegt

Gilt auch für Steckersolargeräte. Die zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt für Steckersolargeräte.

Quelle: Bundesnetzagentur, Marktstammdatenregister · Stand 13.8.2026

Grenzwerte für Steckersolargeräte (Balkonkraftwerk)
800 VA Wechselrichter-Scheinleistung, 2.000 Wp Modulleistung
belegt

Bis zu diesen Werten gilt das vereinfachte Verfahren für Steckersolargeräte.

Quelle: Erneuerbare-Energien-Gesetz i. d. F. des Solarpakets I (in Kraft seit 16.05.2024) · Stand 13.8.2026

Häufige Fragen

Wie lange habe ich für die Registrierung Zeit?

Einen Monat ab Inbetriebnahme. Die Frist gilt auch für Steckersolargeräte und unabhängig davon, ob der Zähler schon getauscht wurde.

Kostet die Anmeldung etwas?

Nein. Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist kostenlos und erfolgt direkt beim Portal der Bundesnetzagentur. Kostenpflichtige Vermittlungsangebote sind nicht erforderlich.

Muss ich den Netzbetreiber trotzdem informieren?

Für Steckersolargeräte ist keine separate Anmeldung erforderlich. Der Netzbetreiber erhält die Daten über das Marktstammdatenregister. Für eine Dachanlage gilt das nicht - dort erfolgt die Anmeldung vor der Installation über einen Fachbetrieb.

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